Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

Hinweis: Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen Nico Sellmaier, Uppenbornstraße 2a, 85368 Moosburg an der Isar (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Auswertung, Aufbereitung und Bereinigung von Dokumenten und Daten für Unternehmen (z. B. Digitalisierung von Belegen, Bereinigung von Listen). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Die Leistungen umfassen die automatisierte sowie stichprobenhaft manuelle Verarbeitung der übergebenen Dateien und die Erstellung einer aufbereiteten Ergebnisdatei. Stellen, die sich nicht eindeutig automatisiert zuordnen lassen, werden im Ergebnis gekennzeichnet, nicht durch Annahmen ersetzt.

(3) Keine Rechts- oder Steuerberatung: Die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Rechts-, Steuer- oder betriebswirtschaftliche Beratung dar. Die Ergebnisse dienen der Arbeitserleichterung; die inhaltliche Prüfung und Verwendung der gelieferten Daten (z. B. Verbuchung, Übernahme in eigene Systeme) obliegt allein dem Auftraggeber.

(4) Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Verarbeitung (Dienstvertrag), nicht jedoch einen bestimmten Erfolg oder die vollständige Fehlerfreiheit des Ergebnisses. Automatisierte Verfahren können systembedingt nicht jede Unklarheit in den Ausgangsdaten sicher auflösen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Nach Eingang der Anfrage und der zu prüfenden Unterlagen unterbreitet der Auftragnehmer ein Angebot mit Festpreis. Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber in Textform zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die zu bearbeitenden Dateien vollständig, in einem bearbeitbaren Format und frei von Passwort- oder Kopierschutz zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Übermittlung der Dateien berechtigt ist und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Datenschutzrechte, der Verarbeitung nicht entgegenstehen.

(3) Enthalten die Unterlagen personenbezogene Daten, ist vor Auftragsbeginn ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen.

(4) Der Auftraggeber ist für die Sicherung eigener Daten verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Datensicherung für den Auftraggeber.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Festpreise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht erhoben.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Ausführungsfristen

Angegebene Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin in Textform vereinbart wurde. Die Frist beginnt mit dem Eingang sämtlicher zur Bearbeitung erforderlicher Unterlagen.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält an den erstellten Ergebnisberichten und Auswertungsdateien ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.

(2) Die zur Leistungserbringung eingesetzten Werkzeuge, Skripte und Verfahren verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Ein Anspruch auf Herausgabe oder Überlassung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 8 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer behandelt sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen und Unterlagen des Auftraggebers vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

§ 9 Mängelrüge

Der Auftraggeber hat das Arbeitsergebnis nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 Tagen in Textform zu rügen. Bei berechtigter Rüge erfolgt eine kostenfreie Nachbesserung.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgen, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die im Ergebnisbericht empfohlenen Maßnahmen nicht, nicht vollständig oder fehlerhaft umsetzt.

§ 11 Zusatzleistung Webdesign

Die Absätze dieses Paragraphen gelten ergänzend, wenn der Auftrag die Gestaltung, Programmierung oder Pflege einer Website umfasst. Sie gehen den allgemeinen Bestimmungen vor, soweit diese ausdrücklich auf die Datenauswertungs-Werkzeuge nach § 2 zugeschnitten sind (insbesondere § 2 Abs. 4 Satz 2).

(1) Werkvertrag: Anders als bei den Datenauswertungs-Werkzeugen schuldet der Auftragnehmer bei Webdesign-Aufträgen einen bestimmten Erfolg (§§ 631 ff. BGB) — die vertraglich vereinbarte, funktionsfähige Website gemäß dem zuvor abgestimmten Angebot bzw. Design-Entwurf.

(2) Abnahme: Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer die Website zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber nimmt die Website innerhalb von 14 Tagen ab oder benennt etwaige Mängel konkret in Textform. Bleibt eine Rückmeldung aus, gilt die Website nach Ablauf dieser Frist als abgenommen.

(3) Mitwirkung: Der Auftraggeber stellt erforderliche Inhalte (Texte, Bilder, Logos) rechtzeitig und in ausreichender Qualität zur Verfügung und sichert zu, zu deren Nutzung berechtigt zu sein. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine entsprechend.

(4) Änderungswünsche: Anpassungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs (Nachträge) werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Zahlung: Sofern nicht anders vereinbart, wird eine Anzahlung von 50 % bei Auftragsbestätigung fällig, der Restbetrag mit Abnahme.

(6) Nutzungsrechte: Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht am gelieferten Code und Design für die vertraglich vereinbarte Website. Eingesetzte Fremdkomponenten (z. B. Schriftarten, Bibliotheken) unterliegen deren eigenen Lizenzbedingungen.

(7) Domain und Hosting: Registrierung und Betrieb von Domain und Hosting erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers bei einem Anbieter seiner Wahl; der Auftragnehmer übernimmt lediglich die Einrichtung.

(8) Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Werkverträge. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.